Häufig gestellte Fragen

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FAQ Immobilienverkauf – Börner

Allgemeine Fragen zum Immobilienverkauf

Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Bis zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages sind alle unsere Gespräche, Beratungen und Leistungen vollständig kostenfrei und unverbindlich. Sie können sich also ohne finanzielle Verpflichtungen und ohne Risiko informieren und entscheiden.

Unsere Philosophie ist eindeutig: Wir bieten Ihnen unsere umfassenden Beratungen und Leistungen zunächst kostenlos an. Unser Honorar wird ausschließlich bei erfolgreichem Abschluss eines Geschäfts fällig – also nur, wenn der Verkauf tatsächlich zustande kommt.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich risikofrei und umfassend zu informieren. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilienziele erreichen.

Börner Ihr Hausmakler GmbH – Ihr verlässlicher Partner für erstklassige Immobilienverkäufe in Wien.

Unter der Leitung von Mag. Thilo Börner setzen wir höchste Standards in der Immobilienbewertung und -vermarktung.

Unser Ansatz? Präzision, Effizienz und absolute Diskretion. Mit einem einzigartigen Netzwerk und modernsten Bewertungsprozessen finden wir den perfekten Käufer für Ihre Immobilie – schnell und zum bestmöglichen Preis.

Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können. Setzen Sie auf Kompetenz und Erfahrung – und nehmen Sie noch heute Kontakt auf, um Ihre Immobilie auf Erfolgskurs zu bringen!

Der Verkaufszeitraum liegt typischerweise zwischen 3 und 6 Monaten – vorausgesetzt, der Angebotspreis ist realistisch und die Immobilie optimal vorbereitet. Bei besonderen Objekten kann die Dauer variieren.

Ja, das ist häufig der Fall. Wenn Sie planen, in naher Zukunft auszuziehen, können wir bereits etwa 6 Monate im Voraus mit dem Verkaufsprozess beginnen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Alternativ können Sie nach dem Verkauf eine monatliche Miete oder Nutzungsentschädigung zahlen, bis Sie ausziehen.

Ja, der Verkauf ist auch bei vermieteter Immobilie möglich. Allerdings erzielen Sie in der Regel einen höheren Verkaufspreis, wenn der Auszugstermin des Mieters bereits feststeht oder der Mieter grundsätzlich zum Auszug bereit ist. Wir unterstützen Sie bei der Verkaufsplanung, um den optimalen Preis zu erzielen.

Ja, das ist möglich und kommt in der Praxis sehr häufig vor. Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Kreditgeber über die Höhe der Ablösesumme, damit Sie genau wissen, wie viel Ihnen nach dem Verkauf verbleibt.

Ja, Sie können Ihre Immobilie verkaufen, ohne Ihre Kinder zu fragen – sofern diese nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Es kann jedoch ratsam sein, sie zu informieren, um spätere familiäre Streitigkeiten zu vermeiden.

Beim Privatverkauf behalten Sie die volle Kontrolle und sparen die Maklerprovision, was den Verkauf potenziell profitabler macht. Allerdings erfordert dies umfassende Marktkenntnisse, Organisation und Verhandlungsgeschick. Ein Makler übernimmt den gesamten Verkaufsprozess professionell und sorgt oft für einen besseren Verkaufspreis – allerdings gegen eine Provision.

Ja, Sie können spezifische Kriterien angeben, an wen Ihre Immobilie verkauft werden soll. Wir besprechen im Vorfeld Ihre Vorstellungen und filtern dann gezielt Interessenten heraus, die Ihren Anforderungen entsprechen.

Immobilienbewertung & Marktpreis

Der Wert Ihrer Immobilie hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie dem Zustand, dem Alter, der Lage und der aktuellen Marktsituation.

Um eine genaue Einschätzung zu erhalten, ist eine individuelle Prüfung notwendig. Gerne erstellen wir für Sie eine maßgeschneiderte Wertermittlung, damit Sie auf einer fundierten Grundlage Ihre weiteren Entscheidungen treffen können.

Eine Bewertung führt nicht automatisch zu einer Beauftragung. Wir erstellen Ihre Bewertung nach bestem Wissen und Gewissen – und Sie sind nicht verpflichtet, sofort weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Eine Onlinebewertung liefert in wenigen Minuten eine grobe Schätzung auf Basis eingegebener Daten wie Lage, Größe und Zustand – sie berücksichtigt jedoch nicht alle individuellen Besonderheiten Ihrer Immobilie.

Eine Vor-Ort-Bewertung wird von einem Experten durchgeführt, der Ihre Immobilie persönlich begutachtet und alle relevanten Faktoren wie Bausubstanz, Sanierungsbedarf und tatsächliche Ausstattung berücksichtigt. Dadurch ist die Vor-Ort-Bewertung deutlich präziser.

Wir analysieren den potenziellen Verkaufspreis umfassend – indem wir den Zustand Ihrer Immobilie, relevante Unterlagen und Vergleichswerte heranziehen. Anschließend besprechen wir diese Ergebnisse mit Ihnen, um gemeinsam den optimalen Angebotspreis festzulegen.

Nein, eine telefonische Preisnennung ist nicht möglich. Zur Erstellung einer zuverlässigen Schätzung benötigen wir alle relevanten Informationen, idealerweise über ein Wertermittlungsformular und eine persönliche Besichtigung.

  • Sachverständiger: Bei Streitfällen (z. B. Erbengemeinschaft, Scheidung) empfiehlt sich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
  • Maklerbewertung: Für einen regulären Verkauf ist die Bewertung durch einen erfahrenen Immobilienmakler oft ausreichend.
  • Online-Bewertung: Liefert lediglich eine grobe Orientierung – eine persönliche Vor-Ort-Besichtigung ist unerlässlich.

Die Bewertung durch einen Immobilienmakler ist in der Regel kostenlos. Bei einem Sachverständigen variieren die Kosten – es wird entweder pauschal oder nach Aufwand berechnet. Online-Bewertungen kosten meist zwischen ca. 19 € und 50 €, bieten aber nur grobe Richtwerte.

Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, werden diese auf einem Makler-Vergleichsportal erfasst und als sogenannter „Lead“ an verschiedene Makler verkauft. Dadurch erhalten Sie Anrufe von Maklern, die für Ihre Kontaktdaten bezahlt haben – nicht unbedingt vom besten, sondern vom aktiv zahlenden Makler.

Online-Immobilienbewertungen liefern schnell eine grobe Verkaufspreisspanne, da sie auf Durchschnittswerten aktueller Angebote basieren. Dabei werden individuelle Faktoren wie der Zustand, Sanierungsstau oder besondere Merkmale oft nicht berücksichtigt – der theoretische Preis kann um bis zu 25 % vom tatsächlichen Wert abweichen.

Maklerleistungen & Provision

Als Immobilienmakler wissen wir, wie wichtig es ist, Interessenten effektiv und schnell zu überzeugen. Daher bieten wir Ihnen in unserem umfassenden Vermarktungsservice die neuesten Technologien: virtuelle Besichtigungen und 360-Grad-Rundgänge.

Diese innovativen Tools ermöglichen es potenziellen Käufern, sich einen detaillierten Eindruck Ihrer Immobilie zu verschaffen – bequem von zu Hause aus. So werden physische Besichtigungstermine reduziert und Zeit sowie Ressourcen gespart.

Mit 360-Grad-Rundgängen setzen wir Ihre Immobilie optimal in Szene, indem wir alle Räume und Details anschaulich präsentieren. Das steigert das Interesse und die Attraktivität Ihres Angebots erheblich.

In Deutschland gilt das Bestellerprinzip, das besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision zahlt – in der Regel der Vermieter. Für den Verkauf oder bei gewerblicher Vermietung gilt dieses Prinzip nicht. In Österreich und der Schweiz gibt es kein vergleichbares System.

Ja, prinzipiell ist das möglich – insbesondere bei Verkäufen von Mehrfamilienhäusern, Geschäftsimmobilien oder Baugrundstücken. Beim Verkauf von Wohneigentum an Verbraucher darf der Käufer jedoch maximal die Hälfte der Gesamtprovision übernehmen.

Die Maklerprovision wird erst fällig und zahlbar, wenn der vollständige Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist – das sichert Sie vor finanziellen Risiken, bevor der Verkaufsprozess abgeschlossen ist.

In Deutschland zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 3,6 % (inkl. MwSt.) des Verkaufspreises als Provision – jedoch erst bei erfolgreicher Vermittlung. Vorauszahlungen oder Anzahlungen auf die Provision sollten nicht verlangt werden. Einige Makler bieten Einzelleistungen als Baukastensystem an, von denen in der Regel abzuraten ist.

Weitere Kosten entstehen nur, wenn im Grundbuch noch Löschungen (z. B. von Grundschulden oder eingetragenen Wohnrechten) vorgenommen werden müssen oder wenn eine Immobilienertragssteuer (Spekulationssteuer) anfällt – abhängig von individuellen Faktoren.

Achten Sie darauf, dass der Maklervertrag schriftlich abgeschlossen wird, inklusive klarer Regelungen zur Provision und einer definierten Laufzeit (bei einem Alleinauftrag in der Regel maximal sechs Monate). Es ist wichtig, dass alle Vertragsdetails transparent geregelt sind – auch wenn nach Abschluss ein Verkauf unter Ausschluss des Maklers theoretisch möglich ist, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern der Makler ursächlich tätig war.

Prüfen Sie die Erfahrung und Referenzen des Maklers, achten Sie auf Zertifikate und Mitgliedschaften (z. B. im IVD) und stellen Sie sicher, dass der Makler über umfassende lokale Marktkenntnisse verfügt. Eine vertrauensvolle persönliche Chemie ist ebenso wichtig.

Bereits durch Ihre Anfrage per E-Mail, Telefon oder über ein Portal entsteht ein Fernabsatzvertrag. Gesetzlich sind wir verpflichtet, Sie in diesem Fall über Ihr Widerrufsrecht zu informieren – ohne dass daraus Kosten für Sie entstehen.

Rechtliches & Verträge

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags kontaktiert der Notar die Kreditinstitute, um die Ablösesummen zu ermitteln. Diese Informationen werden dem Käufer mitgeteilt, der die bestehenden Kredite begleicht. Der verbleibende Kaufpreis wird dann an Sie überwiesen. Sollte der Kaufpreis nicht ausreichen, um alle Kredite zu tilgen, müssen Sie die Differenz selbst aufbringen.

Ein nicht genehmigter Anbau kann grundsätzlich ein Problem darstellen, ist aber lösbar – etwa durch offene Information des Käufers und entsprechende Anpassung des Kaufvertrags. Zudem besteht die Möglichkeit, eine nachträgliche Genehmigung zu beantragen.

Achten Sie darauf, dass potenzielle Käufer nicht mit unqualifizierten „Spezialisten“ erscheinen, die versuchen, Mängel zu übertreiben, um den Preis zu drücken. Ein erfahrener Makler filtert solche Personen aus und sorgt für objektive Bewertungen.

  • Zu hoher oder zu niedriger Angebotspreis (fehlende fachgerechte Bewertung und Marktkenntnis)
  • Fehlerhafte Immobilienbeschreibung
  • Unvollständige Unterlagen
  • Falsche Wohnflächenangabe
  • Verschweigen von Mängeln
  • Unzureichendes Marketing
  • Falsch vorgenommene Preisänderungen
  • Fehler bei der Preisverhandlung
  • Fehlende Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten
  • Ungeprüfter Kaufvertrag

Es ist empfehlenswert, kleinere Reparaturen (z. B. defekte Heizungsanlagen, Schäden am Dach) vor dem Verkauf durchzuführen. Befindet sich die Immobilie noch in Nutzung, lassen sich größere Maßnahmen oft nicht vollständig umsetzen – hier sollten zumindest wertsteigernde, kleinere Maßnahmen erfolgen. Bei leerstehenden oder geerbten Objekten kann durch das Entfernen alter Einrichtung und neutrale Aufbereitung der Eindruck wesentlich verbessert werden.

Der optimale Verkaufszeitpunkt hängt von persönlichen Umständen sowie von Marktbedingungen wie Immobilienpreisen, Hypothekarzinsen und der allgemeinen Wirtschaftslage ab. Wer Zeit hat, kann Preisentwicklungen abwarten; bei ungünstigen Aussichten sollte der Verkauf eher zügig erfolgen.

Besichtigungen & Interessenten

Zwar ist ein Verkauf prinzipiell auch ohne Innenbesichtigung möglich, jedoch ist eine persönliche Besichtigung wichtig – sowohl für eine genaue Preisermittlung als auch damit potenzielle Käufer einen umfassenden Eindruck von der Immobilie erhalten.

Sie müssen nicht zwingend anwesend sein, wenn Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen. Allerdings empfiehlt es sich, persönlich teilzunehmen, um den Ablauf aktiv zu beeinflussen und Fragen direkt klären zu können.

Wir führen Vorabgespräche mit potenziellen Käufern, um deren Interessen und finanzielle Möglichkeiten zu verstehen, und fordern gegebenenfalls Nachweise wie Finanzierungsbestätigungen an. So laden wir nur ernsthafte und qualifizierte Interessenten zur Besichtigung ein.

Wir verlangen detaillierte Kapitalnachweise sowie eine verbindliche Finanzierungsbestätigung von der Bank des Käufers. Zusätzlich prüfen wir notfalls die Bonität – und vereinbaren keinen Notartermin, bis alle notwendigen Nachweise vorliegen.

Vor allem bei Luxusimmobilien in begehrten Lagen sollten Sie durch Vorabrecherchen und gegebenenfalls die Anforderung einer Vermögensbestätigung sicherstellen, dass nur ernsthafte Interessenten Besichtigungstermine wahrnehmen. Ein erfahrener Immobilienmakler filtert gezielt die passenden Käufer heraus.

Notar & Vertragsabwicklung

  • Kapitalnachweis/Finanzierungsbestätigung: Der Käufer muss die finanziellen Mittel nachweisen können.
  • Anwesenheit aller Käufer: Alle Kaufparteien müssen persönlich erscheinen, um den Kaufvertrag zu unterzeichnen.

Wir sorgen dafür, dass alle Unterlagen rechtzeitig vorliegen und der Notartermin reibungslos abläuft.

  • Arbeitspensum der Bank: Je nach Auftragslage kann die Bearbeitung unterschiedlich lang dauern.
  • Komplexität der Finanzierung: Höhere Kreditsummen oder besondere Anforderungen verlängern den Prozess.
  • Bonität: Käufer mit sehr guter Bonität erhalten meist schneller eine Zusage.

In der Regel erhalten Käufer innerhalb von 1 bis 2 Wochen die endgültige Finanzierungszusage.

Die Auswahl des Notars wird in Absprache mit Ihnen und dem Käufer getroffen. Sie können einen Wunschnotar vorschlagen. Ist dies nicht möglich, wird in der Regel der Käufer den Notar wählen – vor allem, wenn er auch die Kosten übernimmt.

Sie müssen nicht zwingend persönlich anwesend sein, wenn Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen. Dennoch empfehlen wir, beim Notartermin anwesend zu sein, um den Ablauf aktiv mitzugestalten und etwaige Fragen direkt zu klären.

Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel 4 bis 6 Wochen nach der notariellen Beurkundung, sobald der vollständige Betrag auf Ihrem Konto eingegangen ist.

  • Zahlung des Kaufpreises: Der Übergang erfolgt, sobald der vollständige Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist.
  • Grundbuchumschreibung: Der Notar leitet daraufhin die Umschreibung im Grundbuch ein.
  • Schlüsselübergabe: Die Übergabe der Schlüssel und sämtlicher relevanter Dokumente erfolgt, wenn alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.

Unterlagen & Energieausweis

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung des Energieausweises für Ihre Immobilie. Je nach Art und Zustand des Objekts ist entweder ein Bedarfsausweis (auf Basis der Gebäudetechnik und des Energiebedarfs) oder ein Verbrauchsausweis (basierend auf den Verbrauchsdaten der letzten Jahre) erforderlich.

Der Verkauf ohne Energieausweis ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Baudenkmälern, Immobilien mit einer Nutzfläche unter 50 m² oder speziellen Sonderfällen. Für alle anderen Immobilien sollte der Energieausweis spätestens beim ersten Besichtigungstermin vorliegen.

  • Grundbuchauszug: Muss nicht älter als 3 Monate sein und alle relevanten Urkunden enthalten.
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Flurkarte: Eine aktuelle Karte, die die genaue Lage zeigt.
  • Baupläne und Zeichnungen: Vollständige Pläne inkl. Baubeschreibung und Bauabnahme.
  • Wohnflächenberechnung und bemaßte Grundrisse
  • Modernisierungsaufstellung: Übersicht über erfolgte Modernisierungen inkl. Nachweisen.
  • Energieausweis: Ein aktueller Energieausweis zur Dokumentation des energetischen Zustands.

Wir unterstützen Sie dabei, alle Unterlagen vollständig und aktuell zusammenzustellen.

Unbedingt! Auch wenn erfahrene Makler oder Sachverständige viele Mängel feststellen, gibt es oft Schwachstellen, die nur der Besitzer kennt – wie z. B. eine defekte Heizungsanlage, die im Sommer nicht auffällt. Werden Mängel verschwiegen, kann der Käufer später Preisnachlass fordern oder den Kauf rückabwickeln.

Sonderfälle & Eigentumsverhältnisse

Bei Erbengemeinschaften muss der Verkauf von allen Erben einstimmig beschlossen werden. Sind sich alle einig, verläuft der Verkauf analog zum Einzelverkauf, und der Erlös wird gemäß der Erbanteile aufgeteilt. Uneinigkeit kann den Verkauf verzögern oder zu rechtlichen Komplikationen führen.

Dies kommt äußerst selten vor und betrifft meist spezielle Immobilien wie Liebhaberobjekte oder Gewerbeimmobilien. Sollte der Verkauf nicht innerhalb der vereinbarten Laufzeit erfolgen, wird die weitere Vorgehensweise sowie etwaige zusätzliche Kosten individuell und transparent festgelegt. Für marktgängige Immobilien bieten wir auf Wunsch auch eine Verkaufsgarantie an.

Wenn mehrere Personen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind (z. B. Ehepartner oder Erbengemeinschaften), gehört die Immobilie allen gemeinsam. Ein einzelner Anteil kann nicht isoliert verkauft werden, ohne dass alle Eigentümer zustimmen oder eine Teilung erfolgt.

Präsentation & Verkaufsförderung

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Immobilie sauber und ordentlich ist. Entfernen Sie persönliche Gegenstände, führen Sie notwendige Reparaturen durch und schaffen Sie eine neutrale, einladende Atmosphäre. Professionelle Fotos, virtuelle Rundgänge und gegebenenfalls Home Staging helfen, das volle Potenzial Ihrer Immobilie zu zeigen.

Kleine Renovationsmaßnahmen (z. B. ein frischer Anstrich oder kleinere Reparaturen) können den ersten Eindruck deutlich verbessern. Aufwendige Modernisierungen in Bereichen wie Küche, Bad oder Böden lohnen sich oft nicht, da Käufer ihr zukünftiges Zuhause meist selbst gestalten möchten.

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